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Tiere im Heim

Bewohnereigene Tiere

Halten eines eigenen Tieres im Heim
Gemäss den Ergebnissen unserer Studie ist es heute in vielen Altersheimen möglich, das eigene Haustier mitzubringen. Jedes Heim hat dazu eigene Regelungen bezüglich der erlaubten Tierarten. Mit diesen Vorgaben wird dann meist von Fall zu Fall aufgrund der individuellen Situation entschieden. Die Möglichkeit, das eigene Tier ins Heim mitzubringen ist grundsätzlich sehr zu begrüssen, wird doch dadurch der Heimeintritt, die Eingewöhnung und das Leben im Heim wesentlich erleichtert. Für eine geglückte Integration des Tieres in den Heimalltag müssen jedoch von Seiten des Heims als auch des Heimbewohners einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zur Entlastung des Heimes ist vorgängig unbedingt zu regeln, was mit dem Tier geschieht, wenn der Besitzer/die BesitzerIn krank wird, pflegebedürftig oder stirbt. Auch Kostenfragen (Tiernahrung, Tierarzt etc.) bedürfen einer klaren Regelung. Es empfiehlt sich daher - wie schon von vielen Heimen praktiziert - die Bedingungen für die Haltung des Tieres in einem Zusatzvertrag festzulegen.

Mit dem Tier ins Altersheim
Ratgeber für Heime


Worauf ist zu achten, wenn zukünftige HeimbewohnerInnen ihr Haustier ins Heim mitnehmen möchten?

Das Merkblatt für Heime fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

 

Mit meinem Tier ins Altersheim
Ratgeber für SeniorInnen

Welche Fragen stellen sich SeniorInnen, die einen Heimeintritt erwägen und ihr Haustier gerne ins Heim mitnehmen möchten?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mitnahme des Tieres möglich?
Wie vorgehen, wenn der Abschied vom Tier unumgänglich ist und das Tier platziert werden muss?

Das Merkblatt für SeniorInnen fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Vereinbarung zur Tierhaltung im Altersheim,
Mustervertrag

Wer übernimmt die Verantwortung für das Tier, wenn der Halter diese wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod nicht mehr wahrnehmen kann? Die Klärung und schriftliche Regelung dieser Frage vor dem Eintritt ist zentral und erspart dem Heim Aufwand und Probleme.

Der Mustervertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Heimtierhaltung durch BewohnerInnen und klärt Verantwortlichkeiten. Er kann von Heimleitungen und SeniorInnen bezogen werden.


Die Merkblätter und die Vereinbarung zur Tierhaltung in Altersheimen entstanden in Zusammenarbeit von IEMT Schweiz (Herausgeber) mit der Fachstelle „Leben mit Tieren im Heim“. Sie sind kostenlos erhältlich bei:
www.iemt.ch.

Für weitere Auskünfte:

Fachstelle:
Barbara Schaerer
Aretshaldenstr. 65
8607 Aathal

Tel. 043 540 12 38
fachstelle@tiere-im-heim.ch