Tiere
im Heim
Bewohnereigene
Tiere
Halten
eines eigenen Tieres im Heim
Gemäss den Ergebnissen unserer Studie ist es heute in vielen
Altersheimen möglich, das eigene Haustier mitzubringen. Jedes
Heim hat dazu eigene Regelungen bezüglich der erlaubten Tierarten.
Mit diesen Vorgaben wird dann meist von Fall zu Fall aufgrund der
individuellen Situation entschieden. Die Möglichkeit, das eigene
Tier ins Heim mitzubringen ist grundsätzlich sehr zu begrüssen,
wird doch dadurch der Heimeintritt, die Eingewöhnung und das
Leben im Heim wesentlich erleichtert. Für eine geglückte
Integration des Tieres in den Heimalltag müssen jedoch von
Seiten des Heims als auch des Heimbewohners einige Voraussetzungen
erfüllt sein. Zur Entlastung des Heimes ist vorgängig
unbedingt zu regeln, was mit dem Tier geschieht, wenn der Besitzer/die
BesitzerIn krank wird, pflegebedürftig oder stirbt. Auch Kostenfragen
(Tiernahrung, Tierarzt etc.) bedürfen einer klaren Regelung.
Es empfiehlt sich daher - wie schon von vielen Heimen praktiziert
- die Bedingungen für die Haltung des Tieres in einem Zusatzvertrag
festzulegen.
 |
Mit
dem Tier ins Altersheim
Ratgeber für Heime
Worauf ist zu achten, wenn zukünftige HeimbewohnerInnen
ihr Haustier ins Heim mitnehmen möchten?
Das Merkblatt für Heime fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
|
|

|
Mit
meinem Tier ins Altersheim
Ratgeber
für SeniorInnen
Welche Fragen stellen sich SeniorInnen, die einen Heimeintritt
erwägen und ihr Haustier gerne ins Heim mitnehmen möchten?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mitnahme des Tieres
möglich?
Wie vorgehen, wenn der Abschied vom Tier unumgänglich
ist und das Tier platziert werden muss?
Das Merkblatt für SeniorInnen fasst die wichtigsten Punkte
zusammen.
|
 |
Vereinbarung
zur Tierhaltung im Altersheim,
Mustervertrag
Wer übernimmt die Verantwortung für das Tier, wenn
der Halter diese wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder
Tod nicht mehr wahrnehmen kann? Die Klärung und schriftliche
Regelung dieser Frage vor dem Eintritt ist zentral und erspart
dem Heim Aufwand und Probleme.
Der Mustervertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Heimtierhaltung
durch BewohnerInnen und klärt Verantwortlichkeiten. Er
kann von Heimleitungen und SeniorInnen bezogen werden. |
Die Merkblätter und die Vereinbarung zur Tierhaltung in Altersheimen
entstanden in Zusammenarbeit von IEMT Schweiz (Herausgeber) mit
der Fachstelle „Leben mit Tieren im Heim“. Sie sind
kostenlos erhältlich bei:
www.iemt.ch.
Für
weitere Auskünfte:
|